Rechtsprechung
VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht; teilweise Rücknahme der Verpflichtungsklage bewirkt fehlendes Rechtsschutzinteresse für eine isolierte Aufhebung des entsprechenden Ablehnungsbescheides; keine rückwirkende Befreiung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 07.01.2009 - 7 C 08.1821
Prozesskostenhilfe; Wert des Beschwerdegegenstands; Rundfunkgebühren; …
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich (BayVGH vom 7.1.2009 - 7 C 08.1821 - m.w.N.; BayVGH vom 11.5.2010 - 7 ZB 10.313 ).Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich (BayVGH vom 7.1.2009 - 7 C 08.1821 - m.w.N.; BayVGH vom 11.5.2010 - 7 ZB 10.313 ).
Dies gilt auch für die Befreiung in besonderen Härtefällen nach § 6 Abs. 3 RGebStV und auch dann, wenn die Leistungen, die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung sind, rückwirkend bewilligt werden (BayVGH vom 7.1.2009 - 7 C 08.1821 - m.w.N.; BayVGH vom 11.5.2010 - 7 ZB 10.313 ).
- VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 ZB 10.313
Keine rückwirkende Beendigung des Teilnehmerverhältnisses oder Befreiung von der …
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich (BayVGH vom 7.1.2009 - 7 C 08.1821 - m.w.N.; BayVGH vom 11.5.2010 - 7 ZB 10.313 ).Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich (BayVGH vom 7.1.2009 - 7 C 08.1821 - m.w.N.; BayVGH vom 11.5.2010 - 7 ZB 10.313 ).
Dies gilt auch für die Befreiung in besonderen Härtefällen nach § 6 Abs. 3 RGebStV und auch dann, wenn die Leistungen, die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung sind, rückwirkend bewilligt werden (BayVGH vom 7.1.2009 - 7 C 08.1821 - m.w.N.; BayVGH vom 11.5.2010 - 7 ZB 10.313 ).
- VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch beispielsweise dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch beispielsweise dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10
Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Das Verfahren ist nach § 188 Satz 1 VwGO gerichtskostenfrei (BVerwG vom 20.4.2011 - 6 C 10.10). - OLG Hamm, 17.03.2004 - 11 WF 4/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Rücknahme der Klage
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Deshalb kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch Klagerücknahme nur ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Unterlagen für den Prozesskostenhilfeantrag zuvor vollständig bei Gericht eingereicht worden waren und bis zum Abschluss des Verfahrens die hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen war (vgl. OLG Hamm vom 17.3.2004 FamRZ 2005, 463; VG Gelsenkirchen vom 31.10.2005 - 5a K 2300/05.A). - VG Gelsenkirchen, 31.10.2005 - 5a K 2300/05
Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme, rückwirkende Bewilligung, Billigkeit, …
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Deshalb kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch Klagerücknahme nur ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Unterlagen für den Prozesskostenhilfeantrag zuvor vollständig bei Gericht eingereicht worden waren und bis zum Abschluss des Verfahrens die hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen war (vgl. OLG Hamm vom 17.3.2004 FamRZ 2005, 463; VG Gelsenkirchen vom 31.10.2005 - 5a K 2300/05.A). - VGH Bayern, 28.02.2011 - 7 BV 09.692
Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerätefreiheit; Autoradio; eheähnliche …
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Der Lebensgefährte halte lediglich ein Radiogerät in dem auf ihn zugelassenen Kfz zum Empfang bereit (vgl. BayVGH vom 28.2.2011 DVBl 2011, 508 ff. zur Zweitgerätefreiheit eines Autoradios im Rahmen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 1439/88
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Prozesskostenhilfe muss danach nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.3.1990 - 2 BvR 1439/88). - VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
Auszug aus VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Als Zeitpunkt der Entscheidungsreife wird grundsätzlich der Zeitpunkt nach Eingang der Behördenakten und der (Klage- bzw. Antrags-)Erwiderung angenommen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.12.2004 - 12 CE 04.2960 u.a.).